Erdbaumaschinenführer gem. DGUV-R 100-500
Unsere Schulungen erfüllen gesetzliche und betriebliche Vorgaben
Ob Tiefbau, Hochbau oder Erdbau mit unserer Schulung erfüllen Sie die gesetzliche und betriebliche Vorgabe um dauerhaft entsprechende Maschinen in Ihrem Berufsfeld bedienen zu dürfen.
Nach DGUV dürfen nur Personen beschäftigt werden die Erdbaumaschinen selbstständig führen oder warten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sind, im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind, ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Diese Personen müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.