Um einen Kran führen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Betrieb muss somit über Kranführer verfügen, die mit Kranen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.
Das Bedienen von Kranen erfordert die Ausbildung nach DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) Kranführer, Instandhaltungspersonal. In dieser Vorschrift ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Weiterhin muss ein schriftlicher Fahrauftrag durch die jeweilige Firma erteilt werden.
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